19. Oktober 2017

Wechsel der Kfz-Police: auf Bedingungen achten

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung machen viele Verbraucher den Fehler, nur auf den günstigsten Beitrag zu achten, nicht aber auf die besten Versicherungsbedingungen. Der Fehler räche sich spätestens im Falle eines Schadens, mahnt der Bund der Versicherten (BdV).

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Das Kleingedruckte der Versicherungspolice sollte laut BdV u. a. folgende Punkte enthalten: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen; der Versicherer sollte bei der Kaskoversicherung auf sein quotales Kürzungsrecht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten; neben der Wildschadenklausel sollten auch Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgeschäden abgesichert sein.

«Grundsätzlich halten wir die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko- sowie 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung für sinnvoll”, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Denn der Vertrag können nach einem Schadenfall außerordentlich durch den Versicherer, aber auch durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Kündige der Versicherer eine Kaskoversicherung, erschwere dies einen Anschlussvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.

Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein, bei Ablauf am 31.12.2017 also spätestens am 30. November. «Daher ist der Versand der Kündigung per Fax am sinnvollsten. Mit dem ausgedrucktem Sendebericht der ersten Seite kann dann die fristgerechte Kündigung nachgewiesen werden”, so Boss. (kb)

Quelle: cash-online.de

https://www.7x7.de/blog/2017/10/19/wechsel-der-kfz-police-auf-bedingungen-achten/