16. Juni 2015

Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall im Ausland

Wer eine Reise tut der kann etwas erzählen – hoffentlich nur Gutes.  Dennoch sollte man für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfall Vorsorge treffen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet in vielen Ländern Europas nur einen begrenzten Versicherungsschutz. Worauf  Sie achten sollten, sagt Ihnen unser 7x7finanz-Berater Marc Eichenhorst in seinem Expertenrat.

Marc-Eichenhorst_150x150“Informieren Sie sich genau, welchen Schutz Ihre Versicherung beinhaltet. Es empfiehlt sich, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Für urlaubsreisende Singles gibt es die Jahrespolice ab 9,50 Euro, Familien bis fünf  Personen bezahlen pauschal 25 Euro pro Jahr. Ebenso notwendig ist die Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die für mehr als acht Wochen von ihrem Arbeitgeber entsendet werden. Mit vielen Ländern besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Die Prämie für privaten Versicherungsschutz beginnt ab 53 Monat pro Monat und die Versicherbarkeit geht bis zum 75. Lebensjahr.

Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt nur der Arbeitnehmer, während er seine beruflichen Tätigkeit ausübt und zusätzlich auf dem Arbeitsweg. Damit fallen natürlich alle Urlauber aus diesem Schutz heraus – und das kann teuer werden: Bergungskosten in alpinen Gegenden und unwegsamem Gelände in Folge eines Unfalls schlagen mit ca. 2.500 Euro pro Helikopterstunde (inclusive Arzt und Pilot) zu Buche. Weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr bietet nur die private Unfallversicherung.

Packen Sie Broschüren Ihrer Versicherung ins Reisegepäck, um Informationen parat zu haben, falls Sie im Urlaub krank werden oder verunglücken. Fragen Sie den Arzt/das Krankenhauspersonal vorab, wie die Behandlung aussehen soll und wie viel sie kostet. Achten Sie außerdem darauf, dass die Arztrechnung vollständig ist, Datum, Name und Anschrift von Patient und Arzt, Diagnose und Behandlungen aufgeführt sind. Gegebenenfalls sollten Sie umgehend eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Arbeitgeber und Krankenkasse senden.”

aus: LEBENSLAUF, das christliche Magazin mit Lebenserfahrung, Ausgabe Juli/August 2015

Zu unserem Service: Auslandskrankenversicherung für Privat- und Geschäftsreisende

https://www.7x7.de/blog/2015/06/16/versicherungsschutz-bei-krankheit-und-unfall-im-ausland/