6. November 2012

Beim Hochschulsport gesetzlich unfallversichert?

Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23. Mai 2012 entschieden (Az.: S 10 U 239/09), dass ein Student, der für seine Universität an einer Hochschul-Meisterschaft teilnimmt, grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Geklagt hatte ein Wirtschaftspädagogik-Student, der als Wahlpflichtfach Sport gewählt hatte. Der junge Mann hatte für seine Universität an den Deutschen Hochschul-Meisterschaften für Basketball teilgenommen und sich im Eifer des Gefechts am Knie verletzt. Als er wegen der Unfallfolgen Leistungen des gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger in Anspruch nehmen wollte, verweigerte die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Leistungsübernahme.
Wenngleich die Kasse nicht bestritt, dass Studenten bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, erstrecke sich der Versicherungsschutz wie beim Betriebssport allerdings nicht auf die Teilnahme an Wettkämpfen.
Die Richter des Mainzer Sozialgerichts beurteilten das anders und gaben der Klage des Studenten gegen die Berufsgenossenschaft statt.
Nach richterlicher Auffassung sind Hochschulsport und Hochschul-Meisterschaften nicht mit dem Betriebssport vergleichbar, da der Hochschulsport im Hochschulgesetz verankert ist und auch die Ausrichtung von Wettkämpfen vorsieht.
Im Übrigen liege die Teilnahme an Meisterschaften im Interesse der Hochschulen, da bei einer guten Platzierung deren Ansehen steige.
Im vorliegenden Fall sei der Kläger zwar nicht zu einer Teilnahme an der Meisterschaft verpflichtet gewesen. Aufgrund des von ihm gewählten Wahlpflichtfachs Sport bestehe jedoch eine unmittelbare Verbindung zu den Wettkämpfen. Die Berufsgenossenschaft sei daher zur Leistung verpflichtet.
Gerichte beurteilen die Frage, ob eine Hochschul-Meisterschaften unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, im Ergebnis unterschiedlich.
Im Oktober 2010 hatte das Sozialgericht Detmold im Fall eines Studenten, der sich bei der Teilnahme an einem jährlich stattfindenden Traditions-Fußballturnier verletzt hatte, entschieden, dass er nicht versichert war.

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