5. Oktober 2011

Invaliditätsvorsorge – Kofferherausheben eines Taxifahrers als erhöhte Kraftanstrengung?

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 11. Februar 2011 entschieden (Az.: 20 U 151/10), dass kein Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung besteht, wenn die Bizepssehne eines Taxifahrers dadurch verletzt wird, dass er einen ca. 20 kg schweren Koffer aus seinem Fahrzeug hebt.

Kofferherausheben eines Taxifahrers als erhöhte Kraftanstrengung?

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 11. Februar 2011 entschieden (Az.: 20 U 151/10), dass kein Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung besteht, wenn die Bizepssehne eines Taxifahrers dadurch verletzt wird, dass er einen ca. 20 kg schweren Koffer aus seinem Fahrzeug hebt.

Der als Taxifahrer arbeitende Kläger wollte einen ca. 20 kg schweren Koffer eines Fahrgastes aus dem Kofferraum seines Taxis heben, als die Bizepssehne seines rechten Arms riss. Da sich der Koffer verkantet hatte, führte er die Verletzung auf eine erhöhte Kraftanstrengung zurück. Für die Verletzungsfolgen wollte der Taxifahrer daher seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings weigerte sich diese, dem Kläger für den Vorfall Versicherungsschutz zu gewähren.

Daher landete der Streit vor Gericht, wo der Kläger sowohl in der Vorinstanz als auch mit seiner beim Oberlandesgericht eingelegten Berufung eine Niederlage erlitt.

Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei einer Verletzung, die ein Versicherter beim Herausnehmen eines Koffers aus einem Fahrzeug erleidet, um kein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das den Unfallbegriff einer privaten Unfallversicherung erfüllen würde.

Zwar gilt es bedingungsgemäß auch als Unfall, wenn eine Verletzung die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung ist, bei der Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Jedoch sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse des Versicherten zu berücksichtigen.

Beim Herausnehmen eines 20 kg schweren Koffers aus einem Fahrzeug kann von einer solchen erhöhten Kraftanstrengung nach Ansicht des Gerichts zumindest bei Taxifahrern nicht ausgegangen werden, da derart schwere Gepäckstücke jenem üblichen Gewicht entsprechen, mit dem Taxifahrer regelmäßig konfrontiert werden.

Selbst bei einer Verkantung eines Koffers ist von einem normalen Kraftaufwand auszugehen, dessen Folgen nicht unter den Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung fallen.

 

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