16. Dezember 2010

Basis-Rente – Was in 2010 steuerlich ansetzbar ist!

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag liegt bei 20.000 €, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 € (§ 10 EStG). Davon sind im Jahre 2010 70 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 %.

Beispiel:
2010 Einzahlung von 4.200,-€, Steuerlich ansetzbarer Anteil 70% = 2.940,- €.

Welche Möglichkeiten sich für Selbständige und Besserverdienende noch bis zum 31.12. darstellen lassen, erklären Ihnen gerne unsere Berater.

https://www.7x7.de/blog/2010/12/16/basis-rente-was-in-2010-steuerlich-ansetzbar-ist/