17. Juni 2010

Die Pflegelücke – Kinder haften für ihre Eltern

Pflegebedürftig und damit von Dritten abhängig zu werden, ist eine der größten Ängste älterer Menschen. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen: Gab es im Jahr 2001 noch rund eine Million Pflegefälle der Stufen II und III, wird sich die Anzahl schon bis 2020 um über 50 Prozent auf rund 1,6 Millionen Fälle erhöhen.

In der Altersgruppe ab 60 Jahre ist bereits heute jeder Zwölfte pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen sogar fast jeder Dritte. Tritt die Situation eines Pflegefalls ein, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu. Viele Menschen übersehen dabei, dass die gesetzliche Pflegeversicherung bei Schwerstpflegebedürftigkeit für die entstehenden Kosten nur eine Grundabsicherung von 1.510 Euro pro Monat bietet, die jedoch bei weitem nicht ausreicht. Durchschnittlich kostet ein Pflegeplatz in der Pflegestufe III rund 3.400 Euro. Somit muss ein Schwerstpflegebedürftiger fast 2.000 Euro monatlich aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er die Dienste eines Pflegeheims in Anspruch nimmt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 werden neben dem eigenen Vermögen nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten herangezogen, um die hohen Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu begleichen.

Private Vorsorge ist somit unumgänglich, um sein eigenes Vermögen und das seiner Kinder und Enkel zu schützen. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung eines Krankenversicherers lässt sich die Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen. Häufige Beitragserhöhungen können im Alter zu einer unkalkulierbaren Belastung werden. Daher werden von einigen Lebensversicherern selbstständige Pflegerentenversicherungen mit einem dauerhaft stabilen Beitrag angeboten.

Aus der privaten Pflegerente erhalten die Kunden auch Leistungen bei Demenzerkrankungen. Neu auf dem Markt ist eine so genannte Pflegeplatzgarantie. Dem Kunden wird dadurch zugesichert, einen Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden zu bekommen.

Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:


Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn
und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen
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