Todesfall
Risikolebensversicherung
Diese Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der erforderlichen Summe ist von der individuellen familiären und finanziellen Situation abhängig. Generell gilt, dass für “jüngere” Hinterbliebene ein höherer Kapitalbetrag erforderlich ist als für “ältere” Hinterbliebene. Die Versicherungssumme sollte nicht zu knapp bemessen werden, weil deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur nach dem positiven Ausgang einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend. Oft hat sich die Versorgungslage der/des Ernährer/s im Alter um die 50 bis 55 Jahre “entspannt”, weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen. Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist dann problemlos bei jeder Gesellschaft möglich. In den Anträgen zu Personenversicherungen werden fast immer Fragen zur Gesundheit gestellt. Diese müssen unbedingt vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wenn Sie Informationen verschweigen oder falsche Angaben machen, riskieren Sie später − wenn der Versicherungsfall eintritt − Ihren Versicherungsschutz.
Die Gesellschaften überprüfen die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens erst, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Dann können sie die Krankengeschichte eines jeden Versicherten theoretisch bis zur Geburt zurückverfolgen und alle verschwiegenen Vorerkrankungen entdecken. Hinterbliebene erhalten dann möglicherweise keine Leistungen. (Quelle: BdV)
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung und einem Sparvorgang. Dass diese Kombination im Normalfall keinen Sinn macht, zeigen die folgenden Fakten:
Keine ausreichende Todesfallabsicherung
Eine ausreichende Todesfallabsicherung ist normalerweise über eine Kapitallebensversicherung nicht erreichbar, da die Prämie für eine solche Versicherung mit der benötigten Versicherungssumme unbezahlbar wäre. Über eine Risikolebensversicherung kostet der Versicherungsschutz für den Todesfall meistens nur 5 % der Prämie für eine Kapitallebensversicherung mit einem entsprechenden Todesfallschutz. Deshalb:
Versicherung und Geldanlage trennen,
also 5 % für eine entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 95 % selbst anlegen.
Kein lukrativer Sparvorgang
Der in der Kapitallebensversicherung enthaltene Sparvorgang führt zu keiner attraktiven Rendite. Dies liegt zunächst einmal daran, dass der Versicherer relativ hohe Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten Beitrag abzieht und er einen weiteren Teil des Beitrages für den Todesfallschutz vereinnahmt. Nur das, was übrig bleibt, wird üblicherweise mit einer Garantieverzinsung von zur Zeit 2,25 % vom Versicherer angelegt. Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich wesentlich geringer, sie liegt teilweise unter 1 %! (Quelle: BdV)
Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:
| Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen |
||
| Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice | ||
| Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular | ||
| Bleiben Sie informiert! Registrieren Sie sich auf dieser Website. So können Sie den Mitgliederbereich nutzen und bleiben per eMail auf dem Laufenden. | ||
Keine ähnlichen Artikel gefunden.




