Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einem Anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden (Streu- und Reinigungspflicht). Eigentümern eines ausschließlich selbstbewohnten Einfamilienhauses bietet die Privathaftpflichtversicherung für solche Fälle in der Regel hinreichenden Schutz. Derjenige, dem ein unbebautes Grundstück, ein nicht ausschließlich selbstbewohntes oder vollständig vermietetes Haus gehört, sollte dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig, da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Zumeist besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft. (Quelle: BdV)
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