Unfallversicherung
Mehr als 20.000 Unfälle täglich – 70% davon in Freizeit und zu Hause
Diese Unfälle liegen außerhalb des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit im schlimmsten Fall (Invalidität) die Existenzgrundlage gewährleistet bleibt, können wir für Sie, durch Abschluß einer Unfallversicherung, die Konsequenzen eines Unfalls zumindest finanziell absichern. Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen 24 Stunden am Tag und weltweit. Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, zahlt aber nicht nur bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente sondern auch bei einer krankheitsbedingten.
Invalidität und Todesfall
Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Die Mitversicherung einer kleinen Todesfallsumme (10.000 bis 15.000 Euro) ist sinnvoll, weil diese im ersten Jahr nach einem Unfall als Vorauszahlung beantragt werden kann. Ohne mitversicherter Todesfallsumme besteht während dieses Zeitraums kein Anspruch auf eine Leistung. Die eigentliche Hinterbliebenenabsicherung sollte aber durch eine Risikolebensversicherung vorgenommen werden. Sie leistet bei Tod durch Unfall oder Krankheit.
Progression
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet. Zudem sollte eine Progression vereinbart werden. Dadurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25 % Invalidität bis zu 225 % (bei 100 % Unfallinvalidität). Eine höhere Progression (z. B. 500 % oder 1.000 %) ist nicht zweckmäßig, stattdessen sollte die Grundversicherungssumme höher gewählt werden. Nur so gibt es auch für die viel häufiger vorkommenden niedrigen Invaliditätsgrade eine angemessen hohe Entschädigungssumme.
Faustregel
Der Einschluss einer Dynamik sowie anderer Extras (z. B. Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Genesungsgeld) ist nicht immer empfehlenswert. Wichtig ist also die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Grundsumme von mindestens 50.000 Euro versichern.
Zusätzlich sollte eine Progression vereinbart werden. Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die Invaliditätsgrundsumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen. Eine Faustregel lautet:
- 30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen
- 40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen
- 50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen.
Gefahrengruppen
Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Invaliditätssumme entsprechend reduziert und eventuell auf eine Progression verzichtet werden. Die Prämien werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft). In die Gefahrengruppe B sind dagegen alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit eingestuft. (Quelle: BdV)
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Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:
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