Pflegeversicherung

Mit der Pflegezusatzversicherung an später denken

Die Pflegepflichtversicherung müssen gesetzlich wie privat Krankenversicherte abschließen. Sie deckt aber bei weitem nicht die Kosten. Wer zahlt für die Pflegekosten, wenn das eigene  Einkommen zusammen mit den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht ausreicht, um die Kosten eines Heimplatzes zu bezahlen? Reichen die Summen nicht aus, springt  zunächst das Sozialamt ein, nachdem die Reserven und das Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind. Haben die Pflegeheimbewohner einen Ehepartner oder Kinder, müssen  diese damit rechnen als Unterhaltspflichtige vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu werden. Wer sein Leben lang für sich allein aufgekommen ist, möchte bei Pflegebedürftigkeit natürlich niemandem zur Last fallen. Die finanzielle Lücke lässt sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen. Unser Tip: Kinder können aufgrund ihrer voraussichtlichen Haftung die Pflegeabsicherung für Eltern ggf. im Geschwisterkreis gemeinsam aufbringen.

Aber wenn es soweit ist, ist es häufig schon zu spät: Senioren können oft keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen. Wer es sich leisten kann, sollte deshalb schon früh vorsorgen, auch wenn viele Menschen erst mit mehr als 70 Jahren pflegebedürftig werden. Denn je älter ein Mensch bei Vertragsabschluss ist, desto höher werden die Prämien. Auch kann der private Versicherer Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen oder Anträge wegen Vorerkrankungen ablehnen.

Wichtig: Vorrang sollten im Erwerbsleben jedoch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikolebensversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Kinderunfall- und ggf. die Kinderinvaliditätsversicherung haben.

Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:

Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn
und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen
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