Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterscheiden sich mit ihren Beiträgen nicht mehr. Der einheitliche Beitragssatz liegt seit dem 1. Juli 2009 einheitlich bei 14,9 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.750 Euro (Stand 2010). Etwa 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Und doch kann es sein, dass sich die Leistungen gerade in Ihrem speziellen Fall unterscheiden. Wir analysieren Ihre Situation und finden für Sie die passende Krankenkasse.
Wollen Sie über die gesetzlichen Leistungen hinaus versorgt werden, können wir für Sie mit privaten Zusatzversicherungen die Ergänzungen realisieren.
Sie wollen Ihre Lage im Falle eines Krankenhausaufenthaltes verbessern? Sie meinen, dass Ihnen die üblichen Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen? Dann können wir für Sie dafür auf eigene Kosten eine spezielle Zusatzversicherung abschließen. Das gilt auch für andere Fälle, etwa wenn Sie Ihre Zahnversorgung optimieren wollen oder ein Krankentagegeld wünschen.
Wir können für Sie auch einen Ergänzungstarif vereinbaren, so erhalten Sie von der Kasse nicht abgedeckte Leistungen wie etwa Zuschüsse für Brillen oder für eine Heilpraktikerbehandlung. Allerdings sind längst nicht alle Krankenzusatzversicherungen empfehlenswert. Manche lohnen sich auch nur im Einzelfall. Das klären wir gerne für Sie.
Private Krankenversicherung
Wer mit seinem Brutto-Jahresgehalt mindestens drei aufeinander folgende Jahre (Stichtag: 02.02.07) über die sog. “Jahresarbeitsentgeltgrenze” kommt (2009: 48.600 Euro) oder wer sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: Sie können freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. In der PKV müssen aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, wie ein nicht berufstätiger Ehepartner oder Kinder, selbst versichert werden. Wer in eine Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Prämie nicht, wie die Krankenkasse, in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil sein kann. Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber).(Quelle: BdV)
Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:
| Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen |
||
| Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice | ||
| Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular | ||
| Bleiben Sie informiert! Registrieren Sie sich auf dieser Website. So können Sie den Mitgliederbereich nutzen und bleiben per eMail auf dem Laufenden. | ||
Ähnliche Artikel:
- Krankenversicherung – Krankenversicherung zum Schein reicht nicht
- Krankenversicherung – Kostenübernahme für Implantat-Reinigung medizinisch erforderlich
- Krankenversicherung – Anspruch auf Sportrollstuhl von Krankenkasse?
- Krankenversicherung – Urteil zur dreijährigen Wartefrist bei wechselnden Beschäftigungen
- Krankenversicherung – Mobilität durch weiteren Rollstuhl?










