Betriebshaftpflicht
Betriebshaftplicht
Die normale Betriebshaftpflicht umfasst sowohl das Betriebsstättenrisiko und die Umwelhaftpflicht. Über den Abschluß einer Haftpflicht-Vollschutz kann auch das private Haftpflichtrisiko des Versicherten abgedeckt werden. Eine Betriebshaftpflichversicherung kann um die folgen Komponenten in der Regel erweitert werden:
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden. Gedeckt sind Schäden, die dabei an anderen Dingen entstehen, wenn Arbeiten ausgeführt werden.
- Allmählichkeitsschäden/ Einwirkungsschäden. Sie entstehen durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen oder Feuchtigkeit
- Abwasserschäden – Schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Schäden, die durch Abwässer entstehen.
- Mietsachschäden – für Schäden, die in zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume entstehen.
- Auslandsschäden, die in der Betriebshaftpflicht laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
- Be- und Entladeschäden – für Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (und damit Kraftfahrt-Haftpflichtversichert sind) wie z.B. Gabelstapler, die nur auf dem Firmengelände fahren oder für Schäden, die entstehen, wenn Mitarbeiter einem Lieferanten beim Entladen helfen und dabei dessen Fahrzeug beschädigen (Quelle: faq-versicherungen.de)
Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:
| Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen |
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