Gewässerschaden Haftpflicht

Die Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Wer einen Heizöltank besitzt oder unterhält, braucht eine Öltank-/ Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Denn es geht hier um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern. Das gilt erst recht, wenn der Öltank in die Erde eingegraben ist und sich in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers befindet. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Sie haften nach dem Gesetz für alle Schäden und Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von Schäden erforderlich sind. Auch wenn sich der Öltank in einem isolierten Raum im Keller befindet und regelmäßiger Kontrolle unterliegt, ist eine Öltankversicherung zu empfehlen. Haben Sie einen Flüssiggastank sollten Sie ebenfalls eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. (Quelle: BdV)

Lassen Sie sich individuell von uns beraten. Ein persönliches Gespräch zum Thema hilft sicherlich weiter. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Nachfolgend einige Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Anliegen schildern können:

Telefonischer Kontakt zu Herr Hans-Gerd Schubert: 0228 – 37727314, Bonn
und zu Frau Alexandra Gaumann: 0271 – 23899411, Siegen
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