Versicherungen gegenüber Dritten
In diesem Bereich geht es vor allem Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Der Bund der Versicherten schreibt, dass ein Haftpflichtfall das Gegenteil eines Lottogewinns sei. Zitat: “Wenn Sie im Lotto Glück haben, bekommen Sie viel Geld. Wenn Sie Pech haben und bei fremden Personen einen Schaden anrichten, müssten Sie unter Umständen viele Tausend Euro bezahlen. Denn für den Schaden, den Sie (oder auch ein Kind, ein Hund, ein Pferd …) bei anderen angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Haftpflicht ist also Verpflichtung zum Schadensersatz. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen; unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist.”
Die Rechtsschutzversicherung dagegen ist sicherlich in ihrer Bedeutung nicht so hoch anzusiedeln. Allerdings kann sie gerade Vielfahrern (als Verkehrs-Rechtsschutz) oder bei Problemen am Arbeitsplatz (als Beraufs-Rechtsschutz) gute Dienste leisten.
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